Europäischer Gerichtshof verurteilt Spanien wegen erzwungener Bluttransfusion bei Zeugin Jehovas

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien in einem bahnbrechenden Fall verurteilt, bei dem es um eine unfreiwillige Bluttransfusion ging, die einer Zeugin Jehovas, Rosa Edelmira Pindo Mulla, während einer kritischen Operation verabreicht wurde. Das Gericht befand, dass Spanien ihre Menschenrechte verletzt hat, indem es ihre religiösen Überzeugungen missachtet hat.

Verletzung der Menschenrechte

Das Gericht stellte einstimmig fest, dass Spanien gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat, der das Privat- und Familienleben schützt, sowie gegen Artikel 9, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert.

Pindo Mulla, eine ecuadorianische Staatsangehörige, die in Spanien lebt, hatte ihre Ablehnung von Bluttransfusionen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung als Zeugin Jehovas klar und wiederholt zum Ausdruck gebracht. Trotz ihres Wunsches führte das medizinische Personal den Eingriff durch und geriet damit in einen direkten Konflikt mit ihren tief verwurzelten spirituellen Werten.

Spirituelle Überzeugungen ignoriert

Die Zeugen Jehovas sind der Ansicht, dass die Annahme von Bluttransfusionen gegen ihren Glauben verstößt, und lehnen sie in allen medizinischen Situationen strikt ab. Pindo Mullas Anwaltsteam argumentierte, dass das Vorgehen des Krankenhauses einer medizinischen Bevormundung gleichkam, bei der die Mediziner ihrem Urteil Vorrang vor ihren ausdrücklichen religiösen Rechten einräumten.

Die Entscheidung des Gerichts bekräftigt, wie wichtig es ist, die Überzeugungen der Patienten zu respektieren, insbesondere wenn sie in kritischen medizinischen Kontexten ausdrücklich geäußert werden.

Gericht ordnet Entschädigung an

Der EGMR ordnete an, dass Spanien Pindo Mulla mit 26.000 Euro Schadensersatz und Prozesskosten entschädigen muss. Dieses Urteil ist eine klare Botschaft an die Anbieter im Gesundheitswesen, dass die Religionsfreiheit und die persönliche Autonomie bei medizinischen Entscheidungen respektiert werden müssen.

Obwohl die Dringlichkeit der Operation von Pindo Mulla anerkannt wurde, betonte das Gericht, dass Notfälle nicht die Missachtung grundlegender Menschenrechte rechtfertigen.

Ein Aufruf zur Änderung der medizinischen Praktiken

Dieser Fall unterstreicht die laufenden Bemühungen der Zeugen Jehovas, sich für unblutige medizinische Alternativen einzusetzen.

Mit ihrer weltweiten Kampagne wollen sie sicherstellen, dass die medizinischen Praktiken mit ihren religiösen Grundsätzen übereinstimmen, und drängen auf mehr Bewusstsein und Respekt für die religiöse Vielfalt im Gesundheitswesen.

Die Entscheidung unterstreicht das kritische Gleichgewicht zwischen dringenden medizinischen Eingriffen und der Notwendigkeit, die Rechte des Einzelnen auf Religionsfreiheit zu wahren.

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